Jörg Dasbach

Schornsteinfegermeister

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Energienews


20.05.2019

Hauseigentümer schützen mit 15 % erneuerbarer Wärme das Klima

Im Jahr 2015 stieg mit der Novelle des EWärmeG der vom Gesetzgeber geforderte Anteil für Ökowärme von 10 auf 15 %. Die Regelung gilt für bestehende Wohn- und seitdem auch für Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg. Mit Wärme aus erneuerbaren Energien leisten Hauseigentümer einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz: Durch das Gesetz werden laut Umweltministerium Baden-Württemberg jährlich knapp 400 000 Tonnen CO>sub>2-Emissionen eingespart. Das ergab die Ende 2018 vorgelegte Evalua

Ein kostenloses Merkblatt von Zukunft Altbau mit einem Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen finden Interessierte online unter www.zukunftaltbau.de/material




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